Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung in der Immobilienverwaltung

Wie stel­len Sie sicher, dass Ihr Ver­wal­ter auch kom­pe­tent ist? Ein wich­ti­ger Bau­stein ist sicher­lich das The­ma Bil­dung. Mit unse­rem heu­ti­gen Bei­trag möch­ten wir Kun­den und Inter­es­sen­ten dazu informieren.

Der Immo­bi­li­en­ver­wal­ter stellt  aus Sicht der Bil­dung und Kom­pe­tenz die berühm­te „Eier­le­gen­de Woll­milch­sau“ dar. So soll­te er bes­ten­falls tech­nisch (z.B. Inge­nieur, Archi­tekt, Hand­werks­meis­ter), kauf­män­nisch (z.B. Betriebs­wirt, Indus­trie­kauf­mann), juris­tisch (z.B. Anwalt) und sogar steu­er­lich (Steu­er­be­ra­ter) her­vor­ra­gend aus­ge­bil­det sein. Viel­leicht soll­te er sogar noch zer­ti­fi­zier­ter Media­tor sein um Strei­tig­kei­ten zwi­schen Nach­barn und inner­halb von Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten schlich­ten zu kön­nen. Es ist schnell fest­zu­stel­len, dass die Anfor­de­run­gen an die Ver­wal­tung im Bereich Bil­dung enorm sein kön­nen. Wir zei­gen Ihnen wie die Rea­li­tät aussieht.

Wel­che Abschlüs­se gibt es in der Hausverwaltung?

Eine Aus­bil­dung oder ein Stu­di­um zum WEG-Ver­wal­ter oder Immo­bi­li­en­ver­wal­ter als sol­ches gibt es nicht. Die Abschlüs­se sind übli­cher­wei­se brei­ter gefä­chert und sol­len die Absol­ven­ten auf ver­schie­de­ne Beru­fe inner­halb der Immo­bi­li­en­bran­che vor­be­rei­ten. Die fol­gen­de Lis­te soll nur einen ers­ten Über­blick geben und hat kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

  • Stu­di­um der Immo­bi­li­en­wirt­schaft: Die Stu­di­en­gän­ge hei­ßen hier bspw. „Immo­bi­li­en­wirt­schaft“, „Immo­bi­li­en­ma­nage­ment“ oder „Real Estate“. Je nach Schwer­punkt erhält der Stu­die­ren­de hier einen B.A. (prak­ti­scher Schwer­punkt), B.Sc. (wis­sen­schaft­li­cher Schwer­punkt), oder B. Eng. (tech­ni­scher Schwer­punkt) bzw. einen ent­spre­chen­den Mas­ter­ab­schluss. Das Bache­lor- und Mas­ter-Sys­tem hat auch im Bereich der Immo­bi­li­en das Diplom abge­löst. Die Stu­di­en­gän­ge fin­den sich oft­mals eher an Fach­hoch­schu­len, pri­va­ten Hoch­schu­len und Berufs­aka­de­mien als an Universitäten.

 

  • Immo­bi­li­en­kauf­man­n/-frau (IHK): Hier­bei han­delt es sich um die klas­si­sche (deut­sche) Aus­bil­dung im sog. dua­len Sys­tem. Die­se bestehet aus Pra­xis­pha­sen in einem Aus­bil­dungs­be­trieb und Theo­rie­pha­sen in der Berufs­schu­le. Die Aus­bil­dung dau­ert drei Jah­re, kann aber bei guten Leis­tun­gen auf Antrag auch etwas ver­kürzt wer­den. Die Ver­gü­tung wäh­rend der Aus­bil­dung rich­tet sich meis­tens nach den Vor­ga­ben der jewei­li­gen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer. Mehr dazu fin­den Sie z.B. hier.

 

  • Immobilienfachwirt/in (z.B. IHK): Hier­bei han­delt es sich um eine sehr inten­si­ve und qua­li­fi­zie­ren­de Fort­bil­dung, die übli­cher­wei­se berufs­be­glei­tend durch­ge­führt wird. Sie ist im Rah­men des sog. „zer­ti­fi­zier­ten Ver­wal­ters“ aner­kannt und soll die Absol­ven­ten dazu befä­hi­gen, Ver­ant­wor­tung in einem Unter­neh­men zu über­neh­men oder sich sogar selbst­stän­dig zu machen. Mehr dazu fin­den Sie z.B. hier.

  • Haus- und Grund­stücks­ver­wal­ter (z.B. IHK): Die­se Wei­ter­bil­dung hat das Ziel Quer­ein­stei­gern eine soli­de Grund­la­ge für die Aus­übung des Beru­fes als Immo­bi­li­en­ver­wal­ter zu ver­schaf­fen. Sie wird von ver­schie­de­nen Bil­dungs­trä­gern ange­bo­ten und ist in der Regel Modu­lar auf­ge­baut, sodass es auch die Mög­lich­keit gibt durch Wahl­mo­du­le indi­vi­du­el­le Schwer­punk­te zu set­zen. Die Wei­ter­bil­dung fin­det berufs­be­glei­tend statt und kann insg. inner­halb von einem hal­ben Jahr oder sogar schnel­ler absol­viert wer­den. Mehr dazu fin­den Sie hier.

Wei­ter­bil­dungs­ver­pflich­tung nach der Gewerbeordnung 

Seit eini­gen Jah­ren gibt es sogar eine Ver­pflich­tung zur Wei­ter­bil­dung für gewerb­li­che Immo­bi­li­en­ver­wal­ter. Die­se wur­de in 2018 ein­ge­führt um die Qua­li­tät der Dienst­leis­tung in der Bran­che zu erhö­hen. Sie fin­det sich unter § 34c Abs. 2a GewO und beträgt 20 Fort­bil­dungs­stun­den in einem Zeit­raum von drei Jah­ren. Für die Gewer­be­zu­las­sung ist die Ein­hal­tung die­ser Wei­ter­bil­dungs­pflicht Vor­aus­set­zung. Die­se Ver­pflich­tung wird von Grund­stein Immo­bi­li­en selbst­ver­ständ­lich erfüllt und wur­de am 13.07.2022 auch von der Auf­sichts­be­hör­de (IHK Mün­chen) kon­trol­liert und bestä­tigt. Einen Nach­weis dar­über fin­den Sie hier.

Was ist der zer­ti­fi­zier­te Verwalter?

Durch die Ein­füh­rung des zer­ti­fi­zier­ten Ver­wal­ters im Rah­men der Novel­le des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes zum 01.12.2020 woll­te der Gesetz­ge­ber die Bran­che im Bereich der WEG-Ver­wal­tung wei­ter pro­fes­sio­na­li­sie­ren. Die Rechts­grund­la­ge fin­det sich im neu ein­ge­führ­ten § 26a WEG. Dies hat als Aus­wir­kung, dass die Neu- oder Wie­der­be­stel­lung eines Ver­wal­ters, der nicht zer­ti­fi­ziert ist, ab dem 01.12.2022 nicht mehr ord­nungs­ge­mä­ßer Ver­wal­tung ent­spricht (sie­he § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Eine Aus­nah­me stel­len ledig­lich klei­ne Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten dar (weni­ger als 9 Ein­hei­ten). Dies bedeu­tet nach herr­schen­der Rechts­mei­nung (es exis­tiert noch kei­ne Recht­spre­chung), dass die Bestel­lung eines nicht zer­ti­fi­zier­ten Ver­wal­ters anfecht­bar ist, also eine Kla­ge nach § 44 WEG mit hoher Wahr­schein­lich­keit erfolg­reich sein wird.

Wie ist die Situa­ti­on bei Grund­stein Immobilien?

Wir haben in den letz­ten vier Jah­ren fest­ge­stellt, dass der „Fach­kräf­te­man­gel“ in unse­rer Bran­che real ist. So sind Kol­le­gen mit einer immo­bi­li­en­wirt­schaft­li­chen Aus­bil­dung oder einem ent­spre­chen­dem Stu­di­um am Markt nur sehr schwer ver­füg­bar. Unser Team besteht jedoch aus her­vor­ra­gend qua­li­fi­zier­ten Kol­le­gen, die Aus­bil­dun­gen oder Stu­di­en­gän­gen in rele­van­ten angren­zen­den Berei­chen absol­viert haben. Dazu zäh­len u.a. Groß- und Außen­han­dels­kauf­leu­te (IHK), Rechts­an­walts- & Notar-/ und Steu­er­fach­an­ge­stell­te (RAK), Büro­kauf­leu­te (IHK), Mas­ter in Finan­ce, Betriebs­wir­te (M.Sc.), Indus­trie­kauf­frau (IHK), etc. Das bedeu­tet für uns natür­lich auch: Selbst aus- und weiterbilden!

Seit dem Jahr 2020 sind wir (wie­der) Aus­bil­dungs­be­trieb für Immo­bi­li­en­kauf­leu­te und bie­ten unse­ren Kol­le­gen z.B. über die Platt­form „Hau­fe Ver­wal­ter­Pra­xis Pro­fes­sio­nal“ die Mög­lich­keit für Recher­che und Semi­na­re. Wäh­rend vor der Unter­neh­mens­nach­fol­ge die Fort­bil­dungs­kos­ten im Jahr 2017 noch bei € 0,00 lagen, haben wir im Zeit­raum 01.01.2018 – 30.06.2022 ins­ge­samt € 24.450,89 für Fort- und Wei­ter­bil­dung aus­ge­ge­ben. Dar­in sind die Kos­ten für unse­re Aus­zu­bil­den­de zur Immo­bi­li­en­kauf­frau noch nicht ein­mal enthalten.

Ein Geld­be­trag sagt natür­lich noch nichts über den Erfolg aus, zeigt jedoch unse­ren Ein­satz. Hin­ter dem Betrag ste­hen ins­ge­samt knapp 800 Fort­bil­dungs­stun­den sowie 7 Aus- und Wei­ter­bil­dungs­ab­schlüs­se.

Der bes­te Lehr­meis­ter ist und bleibt bekannt­lich das Leben. So bringt uns jeder Anruf, jedes Pro­jekt und jede Eigen­tü­mer­ver­samm­lung eben­falls ein gutes Stück wei­ter. Dabei ist immer unser Ziel unse­ren Kun­den im Land­kreis die best­mög­li­che Dienst­leis­tung in der Haus­ver­wal­tung zu bieten!

Hin­weis / Dis­clai­mer: Unse­re Arti­kel wer­den gründ­lich recher­chiert, und nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen ange­fer­tigt. Den­noch sind Feh­ler nicht aus­ge­schlos­sen. Wir leis­ten kei­ne Rechts­be­ra­tung und sind hier­zu auch nicht befugt.