Über immo­Mess

Die Fir­ma immo­Mess ist ein unab­hän­gi­ger Wär­me­mess­dienst und Teil von Grund­stein Immo­bi­li­en. Wir betreu­en hier neben zahl­rei­chen Objek­ten unse­res eige­nen Ver­wal­tungs­be­stands auch vie­le exter­ne Kun­den und unter­stüt­zen sie somit bei der erfolg­rei­chen Bewirt­schaf­tung ihrer Immobilien.

Unse­re Dienstleistungen

Wir füh­ren vor Ort die Able­sung ihrer Heiz­kos­ten­ver­tei­ler, Wär­me­men­gen­zäh­ler und Was­ser­zäh­ler durch, um die ange­fal­le­nen Heiz­kos­ten ver­brauchs­ab­hän­gig ver­tei­len zu kön­nen. Im Anschluss erstel­len wir für Sie die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung nach den §§ 3–12 der Heiz­kos­ten­ver­ord­nung (sie­he hier).

Sofern Sie uns wei­te­re Kos­ten­po­si­tio­nen und die ent­spre­chen­den Ver­tei­ler­schlüs­sel ein­rei­chen, erstel­len wir Ihnen dar­über hin­aus die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen für Ihre Mieter.

Ob Elek­tro­ni­sche Heiz­kos­ten­ver­tei­ler oder Warm- und Kalt­was­ser­zäh­ler – Sie alle unter­lie­gen den Eich­fris­ten nach dem Mess- und Eich­ge­setz (Mes­sEG, sie­he hier). Der Tausch der Mess­ge­rä­te ist seit eini­gen Jah­ren an das zustän­di­ge Baye­ri­sche Lan­des­amt für Maß und Gewicht (sie­he hier) zu mel­den.

Wer gegen das Gesetz ver­stößt muss mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern rech­nen. Wir kön­nen Ihnen sowohl den ein­ma­li­gen Aus­tausch als auch eine Finan­zie­rung über War­tungs- oder Miet­ver­trä­ge anbie­ten. Bit­te beach­ten Sie hier­bei die recht­li­chen Bedin­gun­gen für Funktechnologie.

Durch die neu­en Ener­gie­ef­fi­zi­enz­richt­li­nie (EED, sie­he hier) der Euro­päi­schen Uni­on sind Eigen­tü­mer ange­hal­ten ihre ana­lo­gen Mess­ge­rä­te bis zum Jahr 2027 suk­zes­si­ve auf fern­aus­les­ba­re Gerä­te umzu­rüs­ten (Funk­tech­no­lo­gie).

Wir kön­nen Sie bei die­ser Umrüs­tung  unter­stüt­zen und Ihnen ent­spre­chen­de Ange­bo­te unter­brei­ten. Bit­te beach­ten Sie hier­zu unser Infor­ma­ti­ons­schrei­ben (Down­load).

Wir ent­neh­men die tur­nus­mä­ßig vor­ge­schrie­be­nen Was­ser­pro­ben nach §14b der Trink­was­ser­ver­ord­nung (sie­he hier) zur Prü­fung auf sog. Legionellen.

Soll­te Ihre Trink­was­ser­ver­sor­gung noch nicht mit ent­spre­chen­den Pro­be­ent­nah­me­stel­len aus­ge­rüs­tet sein, so kön­nen wir gern den Kon­takt zu ent­spre­chen­den Fach­fir­men aus dem Bereich Hei­zung- und Sani­tär her­stel­len oder ein Ange­bot für Sie ein­ho­len. Spre­chen Sie uns an!

Hansjörg Rieß IMMOMESS & HAUSTECHNIK PROKURIST

Hans­jörg Rieß 

immo­Mess & Haus­tech­nik, Prokurist 
Haus- und Grund­stücks­ver­wal­ter (IHK)
Zer­ti­fi­kat als PDF 

Der Geschäfts­be­reich wird von unse­rem 
Pro­ku­ris­ten Hans­jörg Rieß geleitet.

info@immomess.de