Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Verwalter auch kompetent ist? Ein wichtiger Baustein ist sicherlich das Thema Bildung. Mit unserem heutigen Beitrag möchten wir Kunden und Interessenten dazu informieren.
Der Immobilienverwalter stellt aus Sicht der Bildung und Kompetenz die berühmte „Eierlegende Wollmilchsau“ dar. So sollte er bestenfalls technisch (z.B. Ingenieur, Architekt, Handwerksmeister), kaufmännisch (z.B. Betriebswirt, Industriekaufmann), juristisch (z.B. Anwalt) und sogar steuerlich (Steuerberater) hervorragend ausgebildet sein. Vielleicht sollte er sogar noch zertifizierter Mediator sein um Streitigkeiten zwischen Nachbarn und innerhalb von Eigentümergemeinschaften schlichten zu können. Es ist schnell festzustellen, dass die Anforderungen an die Verwaltung im Bereich Bildung enorm sein können. Wir zeigen Ihnen wie die Realität aussieht.
Eine Ausbildung oder ein Studium zum WEG-Verwalter oder Immobilienverwalter als solches gibt es nicht. Die Abschlüsse sind üblicherweise breiter gefächert und sollen die Absolventen auf verschiedene Berufe innerhalb der Immobilienbranche vorbereiten. Die folgende Liste soll nur einen ersten Überblick geben und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Seit einigen Jahren gibt es sogar eine Verpflichtung zur Weiterbildung für gewerbliche Immobilienverwalter. Diese wurde in 2018 eingeführt um die Qualität der Dienstleistung in der Branche zu erhöhen. Sie findet sich unter § 34c Abs. 2a GewO und beträgt 20 Fortbildungsstunden in einem Zeitraum von drei Jahren. Für die Gewerbezulassung ist die Einhaltung dieser Weiterbildungspflicht Voraussetzung. Diese Verpflichtung wird von Grundstein Immobilien selbstverständlich erfüllt und wurde am 13.07.2022 auch von der Aufsichtsbehörde (IHK München) kontrolliert und bestätigt. Einen Nachweis darüber finden Sie hier.
Durch die Einführung des zertifizierten Verwalters im Rahmen der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 wollte der Gesetzgeber die Branche im Bereich der WEG-Verwaltung weiter professionalisieren. Die Rechtsgrundlage findet sich im neu eingeführten § 26a WEG. Dies hat als Auswirkung, dass die Neu- oder Wiederbestellung eines Verwalters, der nicht zertifiziert ist, ab dem 01.12.2022 nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (siehe § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Eine Ausnahme stellen lediglich kleine Eigentümergemeinschaften dar (weniger als 9 Einheiten). Dies bedeutet nach herrschender Rechtsmeinung (es existiert noch keine Rechtsprechung), dass die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters anfechtbar ist, also eine Klage nach § 44 WEG mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird.
Wir haben in den letzten vier Jahren festgestellt, dass der „Fachkräftemangel“ in unserer Branche real ist. So sind Kollegen mit einer immobilienwirtschaftlichen Ausbildung oder einem entsprechendem Studium am Markt nur sehr schwer verfügbar. Unser Team besteht jedoch aus hervorragend qualifizierten Kollegen, die Ausbildungen oder Studiengängen in relevanten angrenzenden Bereichen absolviert haben. Dazu zählen u.a. Groß- und Außenhandelskaufleute (IHK), Rechtsanwalts- & Notar-/ und Steuerfachangestellte (RAK), Bürokaufleute (IHK), Master in Finance, Betriebswirte (M.Sc.), Industriekauffrau (IHK), etc. Das bedeutet für uns natürlich auch: Selbst aus- und weiterbilden!
Seit dem Jahr 2020 sind wir (wieder) Ausbildungsbetrieb für Immobilienkaufleute und bieten unseren Kollegen z.B. über die Plattform „Haufe VerwalterPraxis Professional“ die Möglichkeit für Recherche und Seminare. Während vor der Unternehmensnachfolge die Fortbildungskosten im Jahr 2017 noch bei € 0,00 lagen, haben wir im Zeitraum 01.01.2018 – 30.06.2022 insgesamt € 24.450,89 für Fort- und Weiterbildung ausgegeben. Darin sind die Kosten für unsere Auszubildende zur Immobilienkauffrau noch nicht einmal enthalten.
Ein Geldbetrag sagt natürlich noch nichts über den Erfolg aus, zeigt jedoch unseren Einsatz. Hinter dem Betrag stehen insgesamt knapp 800 Fortbildungsstunden sowie 7 Aus- und Weiterbildungsabschlüsse.
Der beste Lehrmeister ist und bleibt bekanntlich das Leben. So bringt uns jeder Anruf, jedes Projekt und jede Eigentümerversammlung ebenfalls ein gutes Stück weiter. Dabei ist immer unser Ziel unseren Kunden im Landkreis die bestmögliche Dienstleistung in der Hausverwaltung zu bieten!
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