Es liegt in der Natur eines attraktiven Ferienortes, dass es neben Hotels und Pensionen auch zahlreiche Ferienwohnungen gibt. Im Folgenden möchten wir die Herausforderungen darstellen, welche sich für die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ergeben, wenn ein Teil des Wohnraums als Ferienwohnung genutzt wird. Dieses Thema ist für die Eigentümer und für Verwaltungen in Urlaubsregionen (wie Garmisch-Partenkirchen und Umgebung) von besonderer Bedeutung.
Die Zweitwohnung, also die selbstgenutzte Ferienwohnung, erscheint für die Verwaltung auf den ersten Blick sehr angenehm zu sein. So könnte die Verwaltung annehmen, dass der Sondereigentümer nur wenige Wochen im Jahr vor Ort und darüber hinaus sehr freizeitorientiert sei. Aus dieser Sicht könnte sich die Verwaltertätigkeit auf ein Minimum beschränken. Tatsächlich haben Eigentümer, die sich eine Wohnung zu Erholungszwecken leisten können, verständlicherweise meist jedoch einen sehr hohen Anspruch an die Immobilie. Dieser Anspruch erstreckt sich selbstverständlich auch auf die Bewirtschaftung und Verwaltung dieser Immobilie. Eine große Herausforderung der Verwaltung ist darüber hinaus die eingeschränkte Verfügbarkeit der Zweitwohnungsbesitzer.
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