Die aktuellen Regelungen für WEG-Versammlungen im Kontext der COVID-19 Pandemie (Bayern)

Zurück zur Themenübersicht Die Rechtsgrundlagen: Es gilt derzeit für Versammlungen in Bayern weiterhin insbesondere der § 5 der „Zwölften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (12. BayIfSMV). “§ 5 — Veranstaltungen und Feiern — Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung sind Veranstaltungen, Versammlungen, soweit es sich nicht um Versammlungen nach § 7 handelt, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. 3Feiern auf […]